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Die Riester- /Rürup-Rente |
Über 100 Mrd. Euro stellt der Staat an Steuervergünstigungen und Subventionen den Bürgern zur Verfügung!
Dies schreibt die Zeitschrift „FINANZtest“ in ihrer aktuellen Ausgabe (12/2005)
zum Thema RIESTER-Rente.
Die gesetzliche Rente steht vor dem Kollaps! Immer mehr
Rentenempfänger und immer weniger Beitragszahler – das kann nicht gut gehen.
Sorgen Sie jetzt privat vor & genießen Sie staatliche Zulagen!
Auf die gesetzliche Rente allein sollte sich keiner mehr
verlassen. Private Vorsorge wird immer wichtiger.
Deshalb unterstützt der Staat mit der Riester-Rente und der Rürup-Rente den
Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge durch Steuervorteile und
Zulagen.
Das Beste: Sowohl die Riester-, als auch die Rürup-Rente sind vor dem Zugriff des Staates sicher.
Das heißt, im Falle von Arbeitslosengeld II muss diese Altersvorsorge nicht aufgelöst und verwertet werden!
Stiftung Warentest online
schreibt: (15.11.2005)
„Nur in wenigen Fällen gibt es günstigere
Vorsorge als die Riester-Rente. Für die Allermeisten ist die Riester-Rente
richtig.“
Das
Bundesministerium für Gesundheit gab am 4. Oktober
bekannt:
„Niemand sollte das Jahr 2005 "riesterlos"
verstreichen lassen“!
ZDF.de/WiSo
online berichtet:
„Besser als ihr Ruf: die Riester-Rente“
Das Nachrichtenmagazin FOCUS (Heft 49/2005)
schreibt zur Riester-Rente:
„Jetzt hat sie das Zeug zum Renner in der
Altersversorgung“
Manager
Magazin online meint:
„RIES
TER-RENTE:
Auf geht's, Männer!“
Neben der Riester-Rente gibt es seit 2005 auch die Rürup-Rente.
Sie genießt ebenfalls staatliche
Förderungen. Aber anders als bei der Riester-Rente werden Vorsorgesparer
nicht
mit staatlichen Zulagen gefördert.
Sondern die Rürup-Rente unterstützt
die Sparer mit Steuervorteilen.
Deshalb ist die Rürup-Rente für viele Arbeitnehmer und Selbständige interessant.
Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig, ab 2005 bis zu 60%, dann
kontinuierlich jährlich 2% steigend.
Weiterer Vorteil: Die Rürup-Rente ist vor dem Zugriff des Staates sicher. Das
heißt, im Falle von Arbeitslosengeld II muss diese Altersvorsorge nicht
aufgelöst und verwertet werden!
Sorgen Sie jetzt privat vor & genießen Sie die Steuervorteile!
Vereinbaren Sie deshalb heute noch einen Termin mit uns,
damit Sie erfahren, wie Sie Ihre monatlichen Sparraten
am besten aufteilen, um die höchstmöglichste Förderung zu erhalten !